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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/16 94/17/0159 8Stammrechtssatz
Nach der stRsp des VwGH ist eine Bescheidbeschwerde wegen Fehlens der Beschwerdeberechtigung dann zurückzuweisen, wenn der Bf durch den angefochtenen Bescheid unabhängig von der Frage seiner Gesetzmäßigkeit in seinem Recht nicht verletzt sein kann. Das ist auch der Fall, wenn der Bf nicht Adressat des genannten Bescheides ist (Hinweis: B 22.2.1994, 91/17/0144).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011