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55 WirtschaftslenkungNorm
HartkäsetauglichkeitsV 1975;Rechtssatz
Die Rückforderung von zu Unrecht gewährten Zuschüssen ist in § 68 Abs 3 MOG verpflichtend vorgesehen. § 5 Abs 3 MOG (§ 5 Abs 4 nach der MOGNov 1988) kommt somit kein taxativer Charakter hinsichtlich der Sanktion für ein Zuwiderhandeln des Bearbeitungsbetriebes und Verarbeitungsbetriebes zu; er ordnet zum einen den Ausschluß des zuwiderhandelnden Bearbeitungsbetriebes und Verarbeitungsbetriebes von der Zuschußgewährung pro futuro für die Dauer der Nichtbeseitigung der Hindernisse an, stellt aber zum anderen und darüber hinaus bezüglich bereits (laufend) erbrachter Zuschußgewährungen eine jener Bestimmungen dar, auf Grund derer - im gegebenen Fall iVm den maßgeblichen Verordnungen - die Beurteilung, ob diese Leistungen zu Unrecht gewährt wurden, möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X05Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011