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L74005 Fremdenverkehr Tourismus SalzburgNorm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 36 Abs 2 letzter Satz Slbg FremdenverkehrsG idF 1988/087 sind beim VwGH ebensowenig wie beim VfGH entstanden, zumal die Ansparung von Mitteln zur Schaffung von Wohnraum in Eigeninitiative - unabhängig von der jeweiligen konjunkturellen Situation - ein Einkommensniveau voraussetzt, welches über das zur Deckung des Lebensunterhaltes nötige hinausgeht. Dieses - für jede Spartätigkeit essentielle - Maß an Wohlstand wird aber im Land Salzburg nicht zuletzt durch florierenden Fremdenverkehr gewährleistet, sodaß ein mittelbares Interesse am Fremdenverkehr auch für Bausparkassen besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170179.X06Im RIS seit
11.07.2001