RS Vwgh 1995/12/15 94/17/0179

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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Index

L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §36 Abs2 idF 1988/087;

Rechtssatz

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 36 Abs 2 letzter Satz Slbg FremdenverkehrsG idF 1988/087 sind beim VwGH ebensowenig wie beim VfGH entstanden, zumal die Ansparung von Mitteln zur Schaffung von Wohnraum in Eigeninitiative - unabhängig von der jeweiligen konjunkturellen Situation - ein Einkommensniveau voraussetzt, welches über das zur Deckung des Lebensunterhaltes nötige hinausgeht. Dieses - für jede Spartätigkeit essentielle - Maß an Wohlstand wird aber im Land Salzburg nicht zuletzt durch florierenden Fremdenverkehr gewährleistet, sodaß ein mittelbares Interesse am Fremdenverkehr auch für Bausparkassen besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170179.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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