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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §5 Abs1;Rechtssatz
Wie sich aus § 6 lit i des Neuen Abrechnungssystems 1966 ergibt, liegt ein Härtefall iSd Bestimmung nur vor, wenn sich die geltend gemachte Härte aus dem System der im MOG und der aufgrund dessen erlassenen Verordnungen vorgesehenen hoheitlichen, wirtschaftslenkenden Maßnahmen ergibt. Damit ist aber nicht die Abdeckung jeglichen wirtschaftlichen Risikos (betreffend Produktion und Preisgestaltung) der vom Lenkungssystem betroffenen Betriebe normiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X11Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011