RS Vwgh 1995/12/15 94/17/0180

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §5 Abs1;
MOG Neues Abrechnungssystem 1966 §6 liti;

Rechtssatz

Wie sich aus § 6 lit i des Neuen Abrechnungssystems 1966 ergibt, liegt ein Härtefall iSd Bestimmung nur vor, wenn sich die geltend gemachte Härte aus dem System der im MOG und der aufgrund dessen erlassenen Verordnungen vorgesehenen hoheitlichen, wirtschaftslenkenden Maßnahmen ergibt. Damit ist aber nicht die Abdeckung jeglichen wirtschaftlichen Risikos (betreffend Produktion und Preisgestaltung) der vom Lenkungssystem betroffenen Betriebe normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X11

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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