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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/11/0166 E 24. April 1985 RS 1Stammrechtssatz
Die Verkehrszuverlässigkeit ist ein charakterlicher Wertbegriff, welcher es erfordert, die charakterliche Veranlassung einer Person ausgehend von den nach außen hin in Erscheinung getretenen Handlungen dieser Person zu beurteilen. Hiezu bedarf es weder eines verkehrspsychologischen Befundes noch eines ärztlichen Gutachtens (Hinweis E 25.1.1983, 82/11/0208 sowie E 14.3.1984, 82/11/0198).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993110249.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009