RS Vwgh 1995/12/15 92/17/0171

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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L34007 Abgabenordnung Tirol
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82007 Bauordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
BauO Tir 1989 §19 Abs12;
LAO Tir 1984 §92;

Rechtssatz

Ausführungen zur Mitwirkungspflicht und Konkretisierungspflicht der Partei, die im Abgabenverfahren weder den Zeitpunkt präzisiert hat, zu dem angeblich Anliegerbeiträge für den abgebrochenen Altbestand eingehoben worden seien, noch Beweise für tatsächliche erfolgte Anliegerleistungen angeboten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170171.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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