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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/11/0266 2Stammrechtssatz
Die Entscheidungspflicht des im Devolutionsantrag als säumig bezeichneten LH entsteht erst mit Zustellung des den ersten (zulässigen) Devolutionsantrag abweisenden Bescheides der belBeh. Daher beginnt auch die Entscheidungsfrist neu zu laufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110156.X01Im RIS seit
19.03.2001