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53 WirtschaftsförderungNorm
HartkäsetauglichkeitsV 1975;Rechtssatz
AusfzF, ob die sich aus dem MOG 1985 ergebenden Rechte und Pflichten (hier Rückforderung von Siloverzichtszuschlägen) durch die Einbringung eines Teilbetriebes einer Molkereigenossenschaft als Sacheinlage in eine andere Molkereigenossenschaft auf die aufnehmende Genossenschaft übergehen, wobei zunächst zwischen Sachverhalten zu unterscheiden ist, die sich vor der Einbringung verwirklicht haben und solchen, die sich erst nach der Einbringung verwirklichen (hinsichtlich der Zeit vor der Einbringung kann von einem Wechsel der Gläubigerstellung und Schuldnerstellung nur dann ausgegangen werden, wenn dieser Übergang durch eine gesetzliche Vorschrift gedeckt ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X03Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011