RS VwGH Erkenntnis 1995/12/15 95/11/0266

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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Rechtssatz

Die Entscheidungspflicht des im Devolutionsantrag als säumig bezeichneten LH entsteht erst mit Zustellung des den ersten (zulässigen) Devolutionsantrag abweisenden Bescheides der belBeh. Daher beginnt auch die Entscheidungsfrist neu zu laufen.

Im RIS seit
19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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