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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für das Entstehen des Abgabenanspruches ist das Inkrafttreten der Bestimmung, die den Abgabenanspruch regelt, weil der Abgabenanspruch nach der hier anzuwendenden Gesetzeslage nicht früher entsteht (argumentum § 1 Abs 1 OÖ InteressentenbeiträgeG "auf Grund eines Beschlusses", was nicht als Ermächtigung zu einer rückwirkenden Verordnungserlassung aufgefaßt werden kann), als die Bestimmung in Kraft getreten ist, die ihn schafft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170037.X01Im RIS seit
11.07.2001