RS Vwgh 1995/12/15 93/17/0037

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L37164 Kanalabgabe Oberösterreich
L37294 Wasserabgabe Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;
InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1;
KanalgebührenO Reichenau im Mühlkreis 1986 §1;
LAO OÖ 1984 §3 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Voraussetzung für das Entstehen des Abgabenanspruches ist das Inkrafttreten der Bestimmung, die den Abgabenanspruch regelt, weil der Abgabenanspruch nach der hier anzuwendenden Gesetzeslage nicht früher entsteht (argumentum § 1 Abs 1 OÖ InteressentenbeiträgeG "auf Grund eines Beschlusses", was nicht als Ermächtigung zu einer rückwirkenden Verordnungserlassung aufgefaßt werden kann), als die Bestimmung in Kraft getreten ist, die ihn schafft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993170037.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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