RS Vwgh 1995/12/19 93/05/0143

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Veröffentlicht am 19.12.1995
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9 Z4;
BauRallg;

Rechtssatz

Ein Nachbar besitzt nur einen Rechtsanspruch auf die Einhaltung der ihm zugekehrten Gebäudehöhe. Dies ergibt sich aus der eingeschränkten Parteistellung des Nachbarn nach den Bestimmungen der NÖ BauO 1976.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993050143.X01

Im RIS seit

05.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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