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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/20/0318Rechtssatz
Verständigt der zuvor im Verfahren vor dem VwGH als Verfahrenshelfer bestellte Rechtsanwalt nicht sofort nach Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH die zuständige Verwaltungsbehörde von der weitergehenden Vertretung der Partei auch im fortgesetzten Verfahren, wodurch es zur Zustellung des Ersatzbescheides an die Partei persönlich kommt, so ist dies ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden des gewillkürten Vertreters, die Behörde nicht über die nunmehrige gewillkürte Vertretung sofort informiert zu haben.
Schlagworte
VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995200319.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010