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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Hat der Gemeinderat den Bürgermeister zu einer baupolizeilichen Überprüfung und zur Information der Öffentlichkeit ermächtigt und unterfertigt der (in erster Instanz eingeschrittene) Bürgermeister einen Intimationsbescheid (einen baupolizeilichen Entfernungsauftrag) für den Gemeinderat, so ist damit der Tatbestand des § 7 Abs 1 Z 5 AVG keinesfalls erfüllt.
Schlagworte
Intimation Zurechnung von BescheidenBefangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung BaurechtZurechnung von Bescheiden IntimationBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050149.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009