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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, ob ein Bau unterirdisch iSd § 21 Abs 11 NÖ BauO 1976 ist, ist auschließlich von Bedeutung, ob dieser im Bereich der Abstandsfläche gegenüber dem jeweiligen Nachbarn das Gelände übersteigt, unabhängig vom weiteren Verlauf des Baues auf anderen Stellen (Hinweis E 15.9.1983, 82/06/0192, ergangen zu § 7 Abs 5 Tir BauO 1978).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050143.X05Im RIS seit
05.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.07.2010