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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Die Frage, ob ein Vorhaben iSd § 61 Abs 1 NÖ BauO 1976 geeignet ist, das Ortsbild oder Landschaftsbild zu stören, ist Gegenstand des Beweises durch den Sachverständigen (Hinweis E 28.3.1985, 83/06/0084). Die Frage der Störung des Ortsbildes und Landschaftsbildes hat die Behörde von Amts wegen zu beantworten und das im Gegenstand erstattete Gutachten auf seine Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu überprüfen (Hinweis E 28.6.1984, 84/06/0056, 0057).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungAnforderung an ein GutachtenSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050198.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009