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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §70;Rechtssatz
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang und die vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Zahl von Waggons in Anspruch zu nehmen, macht ein Speditionsgebäude, dessen definitive Bewilligung gem § 70 Wr BauO beantragt wurde und das nicht ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar der Abwicklung oder Sicherung des Eisenbahnbetriebes oder Eisenbahnverkehrs dient und für einen geordneten Eisenbahnbetrieb bzw Eisenbahnverkehr nicht unerläßlich ist, zu keiner Eisenbahnanlage iSd § 10 EisenbahnG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050237.X02Im RIS seit
17.07.2001