RS Vwgh 1995/12/20 90/12/0125

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Veröffentlicht am 20.12.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 2

Stammrechtssatz

Bei einer amtswegigen Versetzung in den Ruhestand handelt es sich um ein unabhängig von einem Disziplinarverfahren bzw einem Qualifikationsverfahren durchzuführendes Verfahren. Eine Pflichtverletzung kann daher auch Anlaß für eine amtswegige Pensionierung bilden, wenn aus dem Verhalten des Beamten die Annahme der bleibenden Dienstunfähigkeit abgeleitet werden kann (Hinweis E 12.11.1917, BudwSlg 11956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990120125.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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