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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 2Stammrechtssatz
Bei einer amtswegigen Versetzung in den Ruhestand handelt es sich um ein unabhängig von einem Disziplinarverfahren bzw einem Qualifikationsverfahren durchzuführendes Verfahren. Eine Pflichtverletzung kann daher auch Anlaß für eine amtswegige Pensionierung bilden, wenn aus dem Verhalten des Beamten die Annahme der bleibenden Dienstunfähigkeit abgeleitet werden kann (Hinweis E 12.11.1917, BudwSlg 11956).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990120125.X01Im RIS seit
24.01.2001