Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §14 Abs3;Rechtssatz
ISd für die Staatsfunktion Verwaltung typischen Prinzips der Weisungsgebundenheit (Gehorsamspflicht) der nachgeordneten Organwalter (vgl Art 20 Abs 1 B-VG sowie § 44 BDG 1979) ist die die Verwaltung tragende Leitungsermächtigung und Weisungsermächtigung des Vorgesetzten auch im Konfliktfall uneingeschränkt zur Geltung zu bringen. Ist dies infolge Krankheit eines Beamten nicht möglich, stellt dies allein die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Frage, und zwar unabhängig vom Umfang und Güte der vom Beamten auf seinem Arbeitsplatz tatsächlich erbrachten Leistungen (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990120125.X05Im RIS seit
24.01.2001