RS Vwgh 1995/12/20 90/12/0125

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Veröffentlicht am 20.12.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs3;
BDG 1979 §44 Abs1;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

ISd für die Staatsfunktion Verwaltung typischen Prinzips der Weisungsgebundenheit (Gehorsamspflicht) der nachgeordneten Organwalter (vgl Art 20 Abs 1 B-VG sowie § 44 BDG 1979) ist die die Verwaltung tragende Leitungsermächtigung und Weisungsermächtigung des Vorgesetzten auch im Konfliktfall uneingeschränkt zur Geltung zu bringen. Ist dies infolge Krankheit eines Beamten nicht möglich, stellt dies allein die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Frage, und zwar unabhängig vom Umfang und Güte der vom Beamten auf seinem Arbeitsplatz tatsächlich erbrachten Leistungen (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990120125.X05

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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