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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0238 E 20. Dezember 1995 95/12/0239 E 20. Dezember 1995 95/12/0240 E 20. Dezember 1995 95/12/0244 E 24. Jänner 1996 95/12/0242 E 20. Dezember 1995 95/12/0243 E 20. Dezember 1995 95/12/0241 E 20. Dezember 1995Rechtssatz
Ist die notwendige Anordnung für die Erbringung von Überstunden durch den anordnungsberechtigten Sektionsleiter zurückgenommen worden, so ist es zu einer Änderung des für die Pauschalierung maßgebenden Sachverhaltes gekommen, die im Rahmen der Berechtigung des Dienstgebers gelegen war. An dieser Berechtigung des Dienstgebers ändert auch der Umstand nichts, daß möglicherweise die Einzelabgeltung für den Dienstgeber aufwendiger ist, weil dadurch jedenfalls nicht in subjektive Rechte des Beamten eingegriffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120237.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009