RS Vwgh 1995/12/20 91/12/0010

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Veröffentlicht am 20.12.1995
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AusG 1989 §5 Abs2;
GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Da bei der Beurteilung der nach § 12 Abs 3 GehG entscheidenden Frage die konkreten Tätigkeiten des Arbeitsplatzes des Beamten im Beobachtungszeitraum (der ersten sechs Monate ab Begründung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses; Hinweis E 29.11.1988, 86/12/0174) maßgebend sind, kann dem Ausschreibungstext für die Planstelle als Universitätsassistent nur eine begrenzte Bedeutung zukommen, zumal in der Regel Ausschreibungen sehr knapp gehalten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991120010.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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