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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs3;Rechtssatz
Ein "ERSATZARBEITSPLATZ" iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 kann von vornherein nicht in Betracht kommen, wenn sich die Dienstunfähigkeit nicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz auswirkt oder in der Unfähigkeit, konkrete Tätigkeiten wahrzunehmen, äußert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990120125.X14Im RIS seit
24.01.2001