RS Vwgh 1995/12/20 90/12/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1995
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs3;

Rechtssatz

Ein "ERSATZARBEITSPLATZ" iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 kann von vornherein nicht in Betracht kommen, wenn sich die Dienstunfähigkeit nicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz auswirkt oder in der Unfähigkeit, konkrete Tätigkeiten wahrzunehmen, äußert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990120125.X14

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten