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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Verhalten der Dienstbehörden gegenüber dritten Personen in der Frage der Gewährung von Ergänzungszulagen nach § 85e GehG kann von einem antragstellenden Beamten nichts für einen von ihm geltend gemachten solchen Anspruch gewonnen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120086.X03Im RIS seit
02.03.2001