RS Vwgh 1995/12/20 93/12/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1995
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

B-VG Art7 Abs1;
GehG 1956 §85e;

Rechtssatz

Aus dem Verhalten der Dienstbehörden gegenüber dritten Personen in der Frage der Gewährung von Ergänzungszulagen nach § 85e GehG kann von einem antragstellenden Beamten nichts für einen von ihm geltend gemachten solchen Anspruch gewonnen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993120086.X03

Im RIS seit

02.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten