RS Vwgh 1995/12/21 94/18/1100

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Veröffentlicht am 21.12.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §39a Abs1;
FrG 1993 §18;

Rechtssatz

Die Auffassung, im Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes sei eine ordnungsgemäße Übersetzung nur durch Beiziehung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers gewährleistet, trifft im Hinblick auf die auch für derartige Verfahren anzuwendende Bestimmung des § 39a Abs 1 AVG, wonach erforderlichenfalls der der Behörde beigegebene oder zur Verfügung stehende Dolmetscher (Amtsdolmetscher) beizuziehen ist, nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994181100.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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