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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
MRK Art53;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/20/0251 - 0254Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/05/17 94/01/0669 2 (hier: Entlassung aus dem Strafvollzug)Stammrechtssatz
Die (völkerrechtliche) Verpflichtung, ein Urteil des EGMR im innerstaatlichen Bereich umzusetzen, ersetzt eine solche Umsetzung nicht und kann daher nicht unmittelbar anspruchsbegründend wirken (Hinweis: E 14.3.1995, 94/20/0804 - hier: eine Verurteilung bleibt daher bis auf weiteres aufrecht und im Strafregister eingetragen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995200250.X02Im RIS seit
11.07.2001