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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/07/0135 E 19. April 1994 RS 2Stammrechtssatz
Bei einem Zwangsrecht iSd § 63 lit b WRG 1959 besitzt der Zwangsverpflichtete zwar keinen Anspruch darauf, dass bei einem zu bewilligenden Vorhaben bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Varianten realisiert werden; er hat jedoch ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die die Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung im Sinne des Gesetzes begründet wird (Hinweis E 14. Juni 1983, 83/07/0026).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070096.X06Im RIS seit
12.11.2001