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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Rechtssatz
Im Falle eines Auftrages zur Mängelbehebung iSd § 34 Abs 2 VwGG obliegt es dem Vertreter selbst, sich davon zu überzeugen, welche Erledigungen aufgetragen und ob diesen zur Gänze nachgekommen wurde (Hinweis B 24.4.1979, 777/79)
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995200456.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.06.2009