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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Das Fehlen eines so wesentlichen, nämlich die Rechtsmittelbelehrung, das Datum und die Unterfertigungsklausel enthaltenden Bescheidteiles in der dem VwGH bei Entsprechung des Mängelbehebungsauftrages vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides hätte bei ordentlicher Kontrolle leicht auffallen können und hätte einem RA, dem die Bedeutung des genannten Bescheidteiles für dessen rechtsgültige Erlassung klar sein muß, auch auffallen müssen, weshalb das Übersehen der Unvollständigkeit nicht als minderer Grad des Versehens gewertet werden kann.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995200456.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.06.2009