RS Vwgh 1995/12/21 95/20/0456

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Veröffentlicht am 21.12.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1332;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Das Fehlen eines so wesentlichen, nämlich die Rechtsmittelbelehrung, das Datum und die Unterfertigungsklausel enthaltenden Bescheidteiles in der dem VwGH bei Entsprechung des Mängelbehebungsauftrages vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides hätte bei ordentlicher Kontrolle leicht auffallen können und hätte einem RA, dem die Bedeutung des genannten Bescheidteiles für dessen rechtsgültige Erlassung klar sein muß, auch auffallen müssen, weshalb das Übersehen der Unvollständigkeit nicht als minderer Grad des Versehens gewertet werden kann.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200456.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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