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L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege SalzburgNorm
ABGB §365;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund, daß es sich bei der zwangsweisen Einbeziehung in eine Bringungsgemeinschaft nach § 13 Abs 3 Slbg GSLG um einen Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht handelt, ist auch bei der Auslegung des Begiffes "Vorteil" ein strenger Maßstab anzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070160.X04Im RIS seit
12.11.2001