RS Vwgh 1995/12/21 95/07/0160

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Veröffentlicht am 21.12.1995
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Index

L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/10 Grundrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §365;
GSGG §11 Abs2;
GSLG Slbg §13 Abs3;
StGG Art5;
VwRallg;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund, daß es sich bei der zwangsweisen Einbeziehung in eine Bringungsgemeinschaft nach § 13 Abs 3 Slbg GSLG um einen Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht handelt, ist auch bei der Auslegung des Begiffes "Vorteil" ein strenger Maßstab anzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070160.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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