RS Vwgh 1996/1/11 94/18/0793

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Veröffentlicht am 11.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FrG 1993 §37;
FrG 1993 §54 Abs1;

Rechtssatz

Läßt der Fremde im Falle der Ablehnung seines nach § 54 FrG 1993 gestellten Antrags auch im Verfahren vor dem VwGH ungeklärt, wieso eine "beglaubigte Übersetzung" aus dem Bengalischen ins Englische einen Rundstempel jener Behörde aufweist, die den Haftbefehl gegen ihn erlassen haben soll, so ist darin, daß die belBeh die Urkunde auch ohne weitere Erhebungen als unecht ansah, weder eine unschlüssige Beweiswürdigung noch ein wesentlicher Verfahrensmangel zu erkennen.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994180793.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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