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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Läßt der Fremde im Falle der Ablehnung seines nach § 54 FrG 1993 gestellten Antrags auch im Verfahren vor dem VwGH ungeklärt, wieso eine "beglaubigte Übersetzung" aus dem Bengalischen ins Englische einen Rundstempel jener Behörde aufweist, die den Haftbefehl gegen ihn erlassen haben soll, so ist darin, daß die belBeh die Urkunde auch ohne weitere Erhebungen als unecht ansah, weder eine unschlüssige Beweiswürdigung noch ein wesentlicher Verfahrensmangel zu erkennen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994180793.X01Im RIS seit
20.11.2000