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L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz KärntenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zustellung eines Bescheides und Parteistellung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Zustellung eines Bescheides, mit dem einem Dritten eine (mittlerweile in Vollzug gesetzte) naturschutzbehördliche Bewilligung erteilt wurde, abgewiesen und die Parteistellung des Antragstellers im Bewilligungsverfahren verneint. Dies kann nicht Gegenstand einer unmittelbaren Zwangsvollstreckung sein; ebensowenig liegt eine Verfahrenskonstellation vor, bei der der angefochtene Bescheid verbindliche Grundlage eines nachfolgenden Vollzugsaktes sein könnte. Die Voraussetzungen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung liegen somit nicht vor.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:AW1995100052.A01Im RIS seit
20.11.2000