RS Vwgh 1996/1/12 AW 95/10/0052

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Veröffentlicht am 12.01.1996
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L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
L55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG Krnt 1986;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zustellung eines Bescheides und Parteistellung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Zustellung eines Bescheides, mit dem einem Dritten eine (mittlerweile in Vollzug gesetzte) naturschutzbehördliche Bewilligung erteilt wurde, abgewiesen und die Parteistellung des Antragstellers im Bewilligungsverfahren verneint. Dies kann nicht Gegenstand einer unmittelbaren Zwangsvollstreckung sein; ebensowenig liegt eine Verfahrenskonstellation vor, bei der der angefochtene Bescheid verbindliche Grundlage eines nachfolgenden Vollzugsaktes sein könnte. Die Voraussetzungen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung liegen somit nicht vor.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:AW1995100052.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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