RS Vwgh 1996/1/16 95/20/0153

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Veröffentlicht am 16.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §11;
AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
AVG §39 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnC;

Rechtssatz

Auch die mehrmalige, nicht unter Umgehung der Grenzkontrolle erfolgte Einreise in das Heimatland stellt gewöhnlich eine Unterschutzstellung unter das Heimatland dar. Es ist aber jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob nicht vom Flüchtling ein Sachverhalt behauptet wurde, der konkret die Annahme einer der in Art 1 Abschn C FlKonv genannten Tatbestände verbietet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200153.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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