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L7 WirtschaftsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf teilweise Aufhebung einer Übergangsbestimmung des Tir SchischulG betreffend die Verpflichtung zum Nachweis der fachlichen Befähigung als Voraussetzung für die Weitergeltung einer bestehenden Schischulbewilligung mangels Legitimation; Möglichkeit zur Anregung einer amtswegigen Antragstellung im VerwaltungsstrafverfahrenRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung des §44 Abs1 Tir SchischulG, LGBl 12/1989 (Übergangsbestimmung - Nachweis der fachlichen Befähigung als Voraussetzung für die Weitergeltung einer bestehenden Schischulbewilligung).
Entgegen der Ansicht des Antragstellers war §44 Tir SchischulG im Verwaltungsstrafverfahren präjudiziell. Die Behörde mußte zur Feststellung des Sachverhaltes, d.h. zur Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte im Besitz einer gültigen Schischulbewilligung war oder nicht, §44 Tir SchischulG anwenden. Folglich stand dem Antragsteller auch die Möglichkeit zur Anregung einer amtswegigen Antragstellung an den Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat offen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, SchischulenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:G179.1992Dokumentnummer
JFR_10069685_92G00179_01