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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §112 Abs5 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/12/17 92/09/0197 1 (hier: nachträglicher Wegfall der Beschwer in Ansehung der Bezugskürzung durch Freispruch des Bf gem § 106 Abs 1 Z 1 LDG 1984 iVm § 13 Abs 1 GehG).Stammrechtssatz
Mit dem Tage der Zustellung der Entscheidung der Disziplinarkommission (über die Suspendierung des Bf) endete die vorläufige Suspendierung des Bf, also jene Maßnahme, die Inhalt der vorliegenden Beschwerde war, von Gesetzes wegen. Mehr könnte im Beschwerdefall auch eine Aufhebung des angefochtenen Bescheides nicht bewirken; sie hätte daher bloß theoretische Bedeutung. Daher ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren einzustellen (Hinweis B 25.6.1992, 92/09/0040).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993090190.X01Im RIS seit
20.11.2000