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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §34 Abs1;Rechtssatz
Der Tatbestand der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs 1 FinStrG erfordert einerseits, daß zwischen dem entsprechenden Tun oder Unterlassen und dem Eintritt der Verkürzung ein Kausalzusammenhang besteht, also aus der Art und Weise des Täterverhaltens kausal der Eintritt der Verkürzung erfolgt, und andererseits, daß der Täter insoweit fahrlässig handelt, dh die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet sowie nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist, und die ihm außerdem zuzumuten ist (Hinweis OGH, 23.10.1979, 9 Os 123/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150157.X03Im RIS seit
07.06.2001