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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Verfahrensmängel bei der Überprüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides sind für den VwGH nur beachtlich, wenn sie im letztinstanzlichen Verfahren unterlaufen sind (Hinweis E 23.12.1991, 88/17/0010).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Sachverhalt VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150154.X03Im RIS seit
07.06.2001