RS Vwgh 1996/1/18 93/15/0154

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Veröffentlicht am 18.01.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42;

Rechtssatz

Verfahrensmängel bei der Überprüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides sind für den VwGH nur beachtlich, wenn sie im letztinstanzlichen Verfahren unterlaufen sind (Hinweis E 23.12.1991, 88/17/0010).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Sachverhalt Verfahrensmängel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150154.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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