Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0166Rechtssatz
Für die Handhabung des Ermessens ist auch das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, insbesondere seine Zahlungswilligkeit und die Art, wie es zur Entstehung und zum Anwachsen der Abgabenrückstände gekommmen ist, von Bedeutung (Hinweis E 14.5.1981, 15/3387/80).
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150165.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2010