RS Vwgh 1996/1/23 94/08/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §314;
AVG §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0122 E 23. April 1987 VwSlg 12451 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Der ehemalige geistliche oder Ordensangehörige hat im Verfahren zur Feststellung des Überweisungsbetrages Parteistellung welche in Ansehung des zu berücksichtigenden Zeitraumes als auch in Ansehung des zu Grunde zulegenden Entgeltes.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080049.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten