Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Eine bloße Aufzählung von zahlreichen Paragraphen aus der Bauordnung (hier der Wr BauO) ohne konkrete Darlegung, inwieweit durch das Projekt gegen diese Bestimmungen verstoßen werde, läßt jedenfalls nicht erkennen, welche Rechtsverletzung behauptet wird, wenn auch sonst nicht hervorkommt, daß in Nachbarrechte eingegriffen werde, die aus diesen Bestimmungen abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994050133.X03Im RIS seit
03.05.2001