RS Vwgh 1996/1/23 95/14/0062

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Forderungsausfälle als Folge eines Insolvenzverfahrens rechtfertigen für sich allein nicht die Annahme, die Einhebung sei unbillig. Eine solche Annahme kann dann berechtigt sein, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer solchen Intensität und Dauer sind, daß die Einhebung der Abgabenschuldigkeit zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2435). Jene Tatsachen, die eine Beurteilung dieser Frage erlauben, hat der Nachsichtswerber initiativ vorzubringen und nachzuweisen (Hinweis Stoll, 2422 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140062.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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