RS Vwgh 1996/1/23 95/08/0206

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
GSVG 1978 §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs 1 Z 1 GSVG bestehen keine Bedenken. Die Anknüpfung an das Formalerfordernis der Kammermitgliedschaft bzw der Gewerbeberechtigung erscheint sachlich gerechtfertigt und verstößt damit nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080206.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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