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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs 1 Z 1 GSVG bestehen keine Bedenken. Die Anknüpfung an das Formalerfordernis der Kammermitgliedschaft bzw der Gewerbeberechtigung erscheint sachlich gerechtfertigt und verstößt damit nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080206.X06Im RIS seit
20.11.2000