RS Vwgh 1996/1/23 94/05/0362

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BauO NÖ 1976 §113 Abs2 Z3 lita;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Frage, ob die Voraussetzung des § 113 Abs 2 Z 3 lit a NÖ BauO 1976, daß die fehlende Bewilligung nicht erteilt werden darf, weil das Bauvorhaben nicht zulässig ist, ist für den Abtragungsauftrag eine Vorfrage gem § 38 AVG (Hinweis E 27.10.1992, 92/05/0254).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994050362.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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