RS Vwgh 1996/1/23 95/08/0206

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §1;
GSVG 1978 §2 Abs1;

Rechtssatz

Jede versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit führt nach der bestehenden Gesetzeslage grundsätzlich zu einer Versicherungspflicht und damit Beitragspflicht in jenem System, das aufgrund der einzelnen Tätigkeiten sachlich hiefür in Betracht kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080206.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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