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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 30 Abs 1 NÖ BauO 1976 ergibt sich ein Nachbarrecht dahingehend, daß der Nachbar in bezug auf die Tragfähigkeit des Untergrundes geschützt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050012.X09Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009