RS Vwgh 1996/1/23 95/05/0012

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;
BauO NÖ 1976 §30 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 30 Abs 1 NÖ BauO 1976 ergibt sich ein Nachbarrecht dahingehend, daß der Nachbar in bezug auf die Tragfähigkeit des Untergrundes geschützt werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995050012.X09

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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