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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei schadhaftem Verputz liegt ein Baugebrechen vor, bei welchem die Umschreibung des Schadens in einem Instandsetzungsauftrag (hier gem § 129 Abs 4 Wr BauO) niemals bis in alle Einzelheiten möglich ist.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050275.X03Im RIS seit
23.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.07.2011