RS Vwgh 1996/1/23 95/14/0062

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0089 2

Stammrechtssatz

Eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt nach stRsp des VwGH im besonderen nur dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wozu es allerdings nicht unbedingt besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern beispielsweise ausreichend wäre, wenn die Abstattung der Abgabenschuld trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme

(Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140062.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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