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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Eine Trennbarkeit iSd § 59 Abs 1 AVG ist beim Verhältnis zweier Hauptfragen, bei denen eine zugleich im anderen Verfahren Vorfrage ist, evident gegeben, knüpft doch die Bestimmung des § 38 AVG iZm § 69 Abs 1 Z 3 AVG gerade am Umstand der getrennten Entscheidung zweier in einem derartigen inneren Zusammenhang stehender Hauptfragen durch verschiedene Behörden (bzw - analog - durch dieselbe Behörde, jedoch in verschiedenen Verfahren) an (hier: der Hauptfragenabspruch über die Versicherungspflicht ist von jenem über die Beitragspflicht trennbar iSd § 59 Abs 1 AVG und demnach auch einem unterschiedlichem Instanzenzug zugänglich).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080262.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011