RS Vwgh 1996/1/23 92/14/0034

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
BAO §23;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob die Sponsorzahlungen einer GmbH an einen Autorennfahrer eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin der Muttergesellschaft der zahlenden GmbH darstellen, ist eine Angemessenheitsprüfung in Form eines Fremdvergleiches durchzuführen, weil unter verdeckten Gewinnausschüttungen Vorteile zu verstehen sind, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern (oder diesen nahestehenden Personen) aus ihren Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder sonstigen offenen Gewinnverteilung zuwendet, die sie fremden Personen nicht oder nicht unter den gleich günstigen Bedingungen zuwenden würden (Hinweis E 20.11.1989, 89/14/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140034.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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