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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob die Sponsorzahlungen einer GmbH an einen Autorennfahrer eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin der Muttergesellschaft der zahlenden GmbH darstellen, ist eine Angemessenheitsprüfung in Form eines Fremdvergleiches durchzuführen, weil unter verdeckten Gewinnausschüttungen Vorteile zu verstehen sind, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern (oder diesen nahestehenden Personen) aus ihren Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder sonstigen offenen Gewinnverteilung zuwendet, die sie fremden Personen nicht oder nicht unter den gleich günstigen Bedingungen zuwenden würden (Hinweis E 20.11.1989, 89/14/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140034.X01Im RIS seit
07.06.2001