RS Vwgh 1996/1/23 94/08/0162

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §10 Abs1;
ASVG §11;
ASVG §17 Abs1 lita idF 1991/676;
ASVG §225 Abs1 Z1;
ASVG §226 Abs1;
ASVG §227;
ASVG §228;
ASVG §229;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
GSVG 1938 §223;
GSVG 1938 §44 Abs1;

Rechtssatz

Das Tatbestandsmoment des § 17 Abs 1 lit a ASVG ist nach dem

Wortlaut dieser Bestimmung schon dann erfüllt, wenn die (die

Weiterversicherung begehrenden) Personen "aus der

Pflichtversicherung ... nach diesem Bundesgesetz oder aus einer

nach früherer gesetzlicher Regelung ihr entsprechenden

Pensionsversicherung (Rentenversicherung)... ausgeschieden sind

oder ausscheiden"; auf die pensionsversicherungsrechtliche

Wertung der dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung

vorangegangenen Zeiten als Beitragszeiten oder Ersatzzeiten

kommt es danach nicht an. Unter Bedachtnahme auf den Grundsatz

des Eintritts der Pflichtversicherung unabhängig von der

Anmeldung und der Zahlung von Beiträgen (§ 10 Abs 1 ASVG) ist

demnach dieses Tatbestandsmerkmal auch dann gegeben, wenn eine

Person aus einer (entgegen § 33 ff ASVG nicht gemeldeten)

Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 2 ASVG

wieder "ausscheidet", dh, wenn ihre Pflichtversicherung iSd

§ 11 ASVG beendet wird, und die dem Ausscheiden aus der

Pflichtversicherung vorangehenden Zeiten mangels

rechtswirksamer Entrichtung von Beiträgen nicht als

Beitragszeiten gemäß § 225 Abs 1 Z 1 ASVG und mangels

Tatbestandsmäßigkeit nicht als Ersatzzeiten nach § 227 ASVG zu

werten sind. Das gilt - aufgrund der insofern identen

Rechtslage - auch für das Ausscheiden eines Angestellten "aus

der nach früherer gesetzlicher Regelung" (der

Pflichtversicherung nach dem ASVG) "entsprechenden

Pensionsversicherung (Rentenversicherung)" im Jahre 1938 nach §

44 Abs 1 GSVG 1938, § 223 ff GSVG 1938.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080162.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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