RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0088

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38;
BDG 1979 §40;
BDG 1979 §44;

Rechtssatz

Die Regelung über den Versetzungsschutz und Verwendungsänderungsschutz sieht vor, über Personalmaßnahmen, die darunter fallen, bescheidmäßig abzusprechen. Im Falle einer Berufung kommt dieser aufschiebende Wirkung zu. Zur Verfügung einer solchen Personalmaßnahme durch Weisung besteht jedenfalls keine Zuständigkeit des Vorgesetzten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120088.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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