RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0088

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §38;
BDG 1979 §38;
BDG 1979 §40;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die Frage der Zulässigkeit einer Personalmaßnahme stellt für ein Verfahren nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG eine Vorfrage dar. Die Dienstbehörde ist daher verpflichtet, entweder eine rechtsverbindliche Klärung im dienstrechtlichen Feststellungsverfahren abzuwarten oder diese primär dienstrechtliche Frage iSd § 38 AVG im vorliegenden Verfahren selbst zu beurteilen (hier wurde die Leiterzulage nach Änderung der dienstlichen Verwendung des Beamten eingestellt, ohne auf die Frage der rechtlichen Qualität der Personalmaßnahme Bedacht zu nehmen; Hinweis E 20.12.1995, 95/12/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120088.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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