Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Frage der Zulässigkeit einer Personalmaßnahme stellt für ein Verfahren nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG eine Vorfrage dar. Die Dienstbehörde ist daher verpflichtet, entweder eine rechtsverbindliche Klärung im dienstrechtlichen Feststellungsverfahren abzuwarten oder diese primär dienstrechtliche Frage iSd § 38 AVG im vorliegenden Verfahren selbst zu beurteilen (hier wurde die Leiterzulage nach Änderung der dienstlichen Verwendung des Beamten eingestellt, ohne auf die Frage der rechtlichen Qualität der Personalmaßnahme Bedacht zu nehmen; Hinweis E 20.12.1995, 95/12/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120088.X03Im RIS seit
20.11.2000